Zur Gründungsversammlung am 18. Dezember 2023 fanden sich 32 aktive Mitglieder der Initiative im Feuerwehrgerätehaus ein. Um 18:40 Uhr begrüßte Hans-Frieder Walz die Anwesenden, gab die Tagesordnung bekannt und wurde einstimmig als Versammlungsleiter benannt. Die Tagesordnung an sich, sowie die Protokollführung durch Evelyn Voigt und Monika Buck wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.

Wie bereits beim Vorabtermin direkt nach dem Bürgerentscheid wurde in dieser Runde nochmals kurz die Frage diskutiert, ob ein Förderverein wirklich sinnvoll ist?

Egal ob Initiative, oder Förderverein, die Position gegenüber der Gemeinde bzgl. Entscheidungen verändert sich nicht. Die Gemeinde ist Eigentümerin des Thermalbades und somit kann alles nur einvernehmlich mit der Gemeinde umgesetzt werden. Die Vorteile eines Fördervereins, im Vergleich zur bisherigen Initiative, liegen damit ausschließlich im organisatorischen und rechtlichen Bereich. Die Verwaltung der Finanzen bekommt die nötigen Rahmenbedingungen, die Unterstützer erhalten auf Wunsch eine Spendenbescheinigung und die Mitglieder des Fördervereins sind bei Veranstaltungen entsprechend versichert.

Nachdem das Votum klar für eine Vereinsgründung fiel, übernahm Werner Straub das Wort, um die vorbereitete Satzung, sowie Beitragsordnung im Detail zu erläutern. Um manchen aufgeführten Punkt wurde rege diskutiert. So zum Beispiel um die Namensgebung und besonders um den Zweck des Vereins, denn dieser wird im Paragraphen 2 Punkt 2 der Satzung mit „Förderung des Sports“ angegeben. Die Verwunderung war allen Anwesenden anzusehen, die Erklärung gab es selbstverständlich umgehend. Ein Thermalbad ist keine medizinische Einrichtung, weshalb hier nicht die Gesundheit genannt werden darf. Im Weiteren wird unter Punkt 4 der Zweck deutlich, denn hier werden zum Beispiel neben dem bürgerschaftlichen Engagement zugunsten des Thermalheilbades, das Beschaffen von Geld- und Sachspenden, Aktivitäten die der Erhöhung der Besucherzahlen sowie Einnahmen dienen, mit dem Ziel einen dauerhaften Betrieb durch die Gemeinde zu verwirklichen genannt. In einer Kooperationsvereinbarung sollen sowohl die Möglichkeiten, als auch die Art und Weise der Zusammenarbeit abgestimmt werden. Spenden und andere Erträge sind zweckgebunden an die Gemeinde weiterzuleiten. Spezifisch wird es auch unter den Paragraphen 8 und 9. Diese regeln die Vereinsstruktur mit 4 gleichwertigen Vorstandsmitgliedern und 6 Arbeitsgruppen. Nach kurzer Diskussion wurde entschieden, die bereits in der Initiative bestehenden und bewährten Arbeitsgruppen im Förderverein fortzuführen. Die jeweiligen Gruppensprecher sind kraft Amtes Mitglied im Vereinsausschuss. Die übrigen Paragraphen der Satzung sind weitestgehend standardisiert und konnten 1:1 aus Vorlagen übernommen werden.

Die im Anschluss an die Satzung vorgestellte Beitragsordnung regelt sowohl die Zahlungsweise als auch die Betragshöhe für die ordentlichen und fördernden Mitglieder. Die Beiträge für die Einzel-, Familien- und Fördermitgliedschaft wurden mit nur einer Enthaltung, die Beitragsordnung selbst einstimmig genehmigt. Ebenfalls einstimmig fiel das Votum für die Satzung und damit der Gründungsbeschluss.

Nach einer kurzen Pause folgten die Wahlen. Zum Wahlleiter wurde Michael Baumeister benannt und die anwesenden 30 Walberechtigten einigten sich auf eine Wahl per Handzeichen. Pro Amt gab es jeweils einen Bewerber und die Satzung sieht bei der Gründungsversammlung zudem eine umschichtige Wahl vor. Jeweils einstimmig wurden Hans Frieder Walz (1. Vorsitzender) sowie Jochen Ströhle (Finanzen) auf 3 Jahre, Monika Schröder (2. Vorsitzende) und Tobias Ums (Protokolle, Öffentlichkeitsarbeit & Medien) auf 2 Jahre gewählt. Für das Amt der Kassenprüfer wurden Richard Faller und Werner Straub ebenfalls einstimmig gewählt, genau wie die Gruppensprecher Jörg-Martin Lutz (Bau und Technik), Resat Aras (Finanzen), Renate Folgner (Gastro), Alina Ulmer (Veranstaltungen), Monika Buck (Werbung) und Sabine Marchtaler (Zukunft).

Mit Satzung und Gründungsprotokoll können nun die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt und im Anschluss die Eintragung des Fördervereins beim Amtsgericht beantragt werden. Die eigentliche Eintragung dauert zwischen 4 und 6 Wochen. Es wird somit noch einige Zeit ins Land gehen, bis aus Initiative ProThermalbad dann der Förderverein Pro ThermalBad Überkingen wird und ca. im April die erste Mitgliederversammlung stattfinden kann. Bis dahin wird trotzdem aktiv weitergearbeitet. So muss z.B. der Veranstaltungskalender für die Monate Januar bis April/Mai zusammen mit dem Bürgermeister gestaltet werden. Gemäß dem vorab gesteckten zeitlichen Limit konnte kurz vor 21.30 Uhr die Gründungsversammlung beendet und zum gemütlichen Teil bei weihnachtlichem Gebäck und kühlen Getränken übergegangen werden.

Wir danken allen, die sich für ein Amt zur Verfügung gestellt haben und freuen uns auf ein erfolgreiches Thermalbadejahr 2024!